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Servire: Das Kassensystem für deine Gastronomie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Servire GmbH und ihren Kunden über die Nutzung der Servire-Software. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Kassensoftware „Servire“ als Software-as-a-Service (SaaS). Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und der Leistungsbeschreibung in der bei der Buchung geltenden Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Eine spätere Änderung der Website ändert einen bestehenden Vertrag nicht.

Zum Leistungsumfang gehören nur Funktionen, die bei der Buchung als verfügbar ausgewiesen sind. Angekündigte, noch nicht verfügbare Funktionen sind nicht geschuldet. Nach ihrer Freigabe gehören sie zum Leistungsumfang, soweit sie dem gebuchten Tarif zugeordnet sind.

§ 3 Vertragsschluss

Mit der Registrierung und ihrer Bestätigung durch Servire GmbH entsteht der Nutzungsvertrag im kostenlosen Tarif Servire Free. Ein kostenpflichtiges Abo je Standort kommt durch die gesonderte Buchung im Web desk und deren Bestätigung zustande. Tarif, Preis und Beginn der Abrechnungsperiode werden bei der Buchung angezeigt und in Textform bestätigt. Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 4 Preise und Zahlung

Die Software wird in den Tarifen Servire Free (0 €), Servire Solo (39 €), Servire Pro (59 €) und Servire Max (99 €) angeboten. Alle Preise verstehen sich monatlich je Standort, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Tarifen Servire Free und Servire Solo ist die Nutzung auf ein aktives Kassengerät pro Schicht beschränkt; ab Servire Pro sind Geräte und Bestellungen unbegrenzt. Servire Free enthält keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Die aktuellen Preise sind unter servire.de/preise einsehbar.

Das Entgelt ist zu Beginn jeder Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Abrechnungsperiode ist ein Vertragsmonat, der mit dem Tag der Buchung beginnt, kein Kalendermonat. Beginn und Ende der laufenden Periode sind im Web desk einsehbar. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.

Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam; der Differenzbetrag wird für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; eine anteilige Gutschrift erfolgt nicht.

Servire GmbH erhebt neben dem Tarifentgelt keine Transaktionsgebühren. Entgelte für Zahlungsdienste, Kartenterminals oder andere Drittleistungen, die der Kunde gesondert beauftragt, richten sich nach seinen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Anbieter.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abo jederzeit ohne Frist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, auch bei bestehendem Zahlungsrückstand. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

Die Kündigung erfolgt im Web desk oder in Textform, etwa per E-Mail an team@servire.de. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei Servire GmbH maßgeblich. Servire GmbH bestätigt den Beendigungszeitpunkt in Textform. Eine vorgemerkte Kündigung kann der Kunde im Web desk zurücknehmen, solange die laufende Abrechnungsperiode nicht abgelaufen ist; das Abo läuft dann unverändert weiter.

Servire GmbH kann ein kostenpflichtiges Abo mit einer Frist von vier Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode in Textform kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vor dem Ende eines gekündigten Abos erinnert Servire GmbH den Kunden sieben, drei und einen Tag vorher per E-Mail, soweit die Kündigung zu diesen Zeitpunkten bereits vorliegt.

§ 6 Folgen des Abo-Endes

Mit Ablauf eines kostenpflichtigen Abos wechselt der betroffene Standort in den Tarif Servire Free. Gutschein-Shop, Self-Ordering und die Buchhaltungsanbindung dieses Standorts werden deaktiviert. Bereits ausgegebene Gutscheine und Verpflichtungen gegenüber Gästen bleiben bestehen. Das Benutzerkonto und Abos anderer Standorte bleiben unberührt.

Mit dem Abo-Ende endet der fiskalisierte Kassenbetrieb dieses Standorts. Der Kunde beendet die produktive Nutzung spätestens zu diesem Zeitpunkt, schließt offene Schichten und verbindet alle Kassengeräte vorher noch einmal mit dem Internet, damit lokal gespeicherte Vorgänge übertragen werden und im finalen Export enthalten sind. Servire Free enthält keine TSE und darf nicht für einen Betrieb verwendet werden, der nach § 146a AO eine aktive TSE voraussetzt.

Im Anschluss erstellt Servire GmbH automatisiert einen finalen DSFinV-K-Export, übermittelt für die betroffenen Kassen die Außerbetriebnahmemeldung nach § 146a Abs. 4 AO und deaktiviert die zugehörige TSE endgültig. Mit der Buchung eines kostenpflichtigen Abos beauftragt der Kunde Servire GmbH auch mit diesen Maßnahmen bei dessen Ende. Eine deaktivierte TSE kann nicht wieder aktiviert werden; vor einer erneuten produktiven Nutzung ist der fiskalische Betrieb neu einzurichten. Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach § 11. Hat der Kunde einen Anbieterwechsel nach § 12 verlangt, erfolgen diese Maßnahmen erst nach dessen Abschluss.

§ 7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bevor Servire GmbH wegen Zahlungsverzugs kostenpflichtige Funktionen einschränkt, mahnt sie den offenen Betrag in Textform an, nennt die angekündigten Einschränkungen und setzt eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen ab Zugang der Mahnung. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist darf Servire GmbH die betroffenen kostenpflichtigen Funktionen verhältnismäßig einschränken. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, die Kündigung und der Zugriff auf aufbewahrungspflichtige Daten bleiben unberührt. Nach Zahlung wird die Einschränkung unverzüglich aufgehoben.

Eine Einschränkung führt für sich genommen nicht zur Außerbetriebnahmemeldung oder zur Deaktivierung der TSE. Eine Beendigung des Abos wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur durch Kündigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen; Servire GmbH erklärt sie in Textform und nennt den Beendigungszeitpunkt und die Folgen nach § 6. Automatische Statusänderungen beim Zahlungsdienstleister ersetzen diese Kündigung nicht.

§ 8 Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Support

Für die serverseitigen Kernfunktionen strebt Servire GmbH eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an. Das ist ein Verfügbarkeitsziel, keine Garantie; die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

Ohne Internetverbindung bleiben Bonieren, Barzahlung und der Bondruck im funktionsfähigen lokalen Netz auf dem Gerät verfügbar. Cloudabhängige Funktionen, insbesondere Kartenzahlung über die integrierten Zahlungsanbieter, Küchenmonitor, Schichtstart und -ende und der Abgleich zwischen Geräten, stehen währenddessen nicht zur Verfügung. Ausstehende TSE-Signaturen werden nach Wiederherstellung der Verbindung nachgeholt. Während des Ausfalls ausgestellte Belege tragen den vorgeschriebenen Hinweis auf den Ausfall.

Support per Chat und E-Mail ist im Abo enthalten. Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht vereinbart.

§ 9 Nutzungsrecht und Pflichten des Kunden

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, Servire im Umfang seines Tarifs für seine betrieblichen Zwecke zu nutzen. Seine Mitarbeiter dürfen Servire für ihn nutzen. Eine Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung von Servire GmbH. Die Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten bleiben beim Kunden.

Der Kunde vergibt Zugänge nur an befugte Personen, schützt Zugangsdaten vor unberechtigtem Zugriff und meldet erkannten Missbrauch unverzüglich. Servire Free dient dem Einrichten und Testen; ein produktiver Kassenbetrieb, der eine aktive TSE voraussetzt, erfordert einen kostenpflichtigen Tarif.

§ 10 Steuerliche Verantwortung, Kassenmeldung und TSE-Ausfall

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Bücher und Aufzeichnungen sowie der Kassenführung, einschließlich der Verfahrensdokumentation und der steuerlichen Melde- und Mitwirkungspflichten (insbesondere der Kassenmeldung nach § 146a Abs. 4 AO), liegt beim Kunden als Steuerpflichtigem (GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019, Rz. 21). Ein bestimmter steuerlicher Erfolg oder das Ergebnis behördlicher Prüfungen wird nicht geschuldet. Angaben von Servire GmbH sind keine Rechts- oder Steuerberatung.

Soweit Servire GmbH die Kassenmeldung für den Kunden übermittelt, beauftragt und bevollmächtigt der Kunde Servire GmbH mit der technischen Übermittlung der erforderlichen Angaben. Der Kunde stellt vollständige und richtige Angaben bereit und teilt Änderungen unverzüglich mit. Servire GmbH bewahrt den Nachweis der Übermittlung auf, stellt ihn auf Anfrage bereit, informiert den Kunden unverzüglich über erkennbare Übermittlungsfehler und unterstützt die erforderliche Berichtigung. Die steuerliche Gesamtverantwortung des Kunden lässt die Verantwortung von Servire GmbH für die ordnungsgemäße Erbringung der übernommenen Leistungen unberührt.

Bei einem Ausfall der TSE dokumentiert der Kunde Dauer und Ursache, soweit dies nicht automatisch erfolgt, beachtet die Ausfallkennzeichnung auf den Belegen und informiert Servire GmbH über erkannte Störungen. Servire GmbH bearbeitet Störungen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich und holt ausstehende Signaturen nach Wiederherstellung nach. Die Dokumentation des Ausfalls bleibt erforderlich. Eine im Tarif Servire Free nicht bereitgestellte oder nach Abo-Ende deaktivierte TSE ist kein vorübergehender Ausfall.

§ 11 Datenaufbewahrung, Herausgabe und Löschung

Servire GmbH archiviert die fiskalischen Kassenaufzeichnungen des Kunden zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnung erfolgt ist. Eine längere Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit ein fortbestehender Archivierungsauftrag des Kunden oder eine gesetzliche Speicherpflicht sie erfordert. Nach Wegfall des Speicherzwecks werden die Daten nach dem im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Verfahren gelöscht. Die Erfüllung der steuerlichen Aufbewahrungspflichten bleibt Verantwortung des Kunden.

Bei der Außerbetriebnahme einer Kasse erhält der Kunde einen finalen Datenexport in einem amtlichen oder gängigen maschinenlesbaren Format (insbesondere DSFinV-K). Auch nach dem Abo-Ende stellt Servire GmbH archivierte Exporte der fiskalisch relevanten Daten auf Anfrage in Textform an team@servire.de bereit, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen. Erfordert eine gesetzliche Vorlagepflicht eine frühere Bereitstellung, stellt Servire GmbH die vorhandenen Daten unverzüglich bereit.

Das Ende eines Abos beendet weder das kostenlos fortgeführte Benutzerkonto noch die Archivierung. Die vollständige Beendigung der Nutzung erklärt der Kunde gesondert in Textform; sie wird zum gewünschten Zeitpunkt wirksam, frühestens mit Zugang der Erklärung. Der Kunde wählt dabei zwischen der Herausgabe seiner Daten nach § 12 und ihrer Löschung ohne vorherige Herausgabe. Auch den Archivierungsauftrag kann er jederzeit beenden. Servire GmbH löscht die betroffenen Daten einschließlich Kopien nach dem vereinbarten Verfahren, soweit keine eigene gesetzliche Speicherpflicht von Servire GmbH entgegensteht. Die steuerlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Anbieterwechsel und Datenübertragung

Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, seine exportierbaren Daten zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur zu übertragen. Eine gesonderte Ankündigungsfrist gibt es nicht. Servire GmbH fordert fehlende, für den Wechsel erforderliche Angaben unverzüglich an und unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen.

Übertragen werden sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden: Stammdaten des Betriebs und der Standorte, Speisekarten mit Kategorien, Artikeln, Varianten, Preisen und Bildern, Tischpläne, Mitarbeiter und Berechtigungen, Bestellungen, Zahlungen und Belege, Gutscheine, Schichten, Kassenbuch und Berichte, Gästedaten sowie Einstellungen. Fiskaldaten werden als DSFinV-K einschließlich der TSE-Exportdaten bereitgestellt, sonstige strukturierte Daten als JSON oder CSV, Dokumente in ihrem vorhandenen Format. Nicht übertragen werden der Programmcode von Servire, Passwörter und interne Betriebsdaten von Servire GmbH, die keine Daten des Kunden sind.

Der Wechsel wird spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der erforderlichen Angaben abgeschlossen; der Kunde kann diesen Zeitraum einmal angemessen verlängern. Für den Wechsel fallen keine zusätzlichen Entgelte an. Bis zum Abschluss werden die betroffenen Dienste zu den vereinbarten Bedingungen fortgeführt; die Maßnahmen nach § 6 erfolgen erst danach. Mit erfolgreichem Abschluss endet der Vertrag über die vom Wechsel betroffenen Dienste, auch bei bisheriger Nutzung von Servire Free; eine Fortführung im Tarif Servire Free nach § 6 findet insoweit nicht statt. Verträge über nicht betroffene Standorte und ausdrücklich fortgeführte Archivierungsaufträge bleiben bestehen. Servire GmbH bestätigt Umfang und Zeitpunkt der Beendigung in Textform. Anschließend kann der Kunde die Daten mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach werden sie einschließlich Kopien gelöscht, soweit keine gesetzliche Speicherpflicht oder vom Kunden gewünschte Archivierung nach § 11 fortbesteht.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen. Soweit Servire GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Daten von Mitarbeitern und Gästen, vereinbaren die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen Anlagen. Servire GmbH stellt die vollständigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung; die Verarbeitung im Auftrag beginnt erst nach wirksamer Vereinbarung. Der Auftragsverarbeitungsvertrag benennt die eingesetzten Dienstleister und ihre Rollen und gilt während einer nachvertraglichen Archivierung fort.

§ 14 Haftung

Servire GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Servire GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und wegen arglistigen Verschweigens bleibt unberührt.

§ 15 Änderungen der AGB und der Preise

Für ein bestehendes Abo gilt der bei der Buchung vereinbarte Nettopreis. Änderungen der veröffentlichten Preise oder dieser AGB werden für bestehende Verträge nur wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt; Servire GmbH stellt vorgeschlagene Änderungen und den vorgesehenen Zeitpunkt mindestens vier Wochen vorher in Textform bereit. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; das Kündigungsrecht von Servire GmbH nach § 5 bleibt unberührt. Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden ab ihrem Wirksamwerden berücksichtigt.

Servire GmbH darf Servire technisch weiterentwickeln, Fehler beheben und Sicherheitsupdates bereitstellen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleibt. Wesentliche Einschränkungen gebuchter Funktionen oder zusätzliche Entgelte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Servire GmbH ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Vertragliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden; die dafür vorgesehenen Funktionen im Web desk bleiben nutzbar. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 9. September 2026