TSE-Pflicht: Was Gastronomen wissen müssen
Alles zur KassenSichV und TSE-Pflicht für Gastronomiebetriebe in Deutschland.
Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

Die TSE-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland. Was das konkret für deinen Gastrobetrieb heißt, welche Fristen laufen und wo es teuer wird, wenn du nichts tust — das klären wir hier.
Was ist eine TSE?
TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Ein elektronisches Sicherheitsmodul, das drei Dinge tut:
- Signieren — jede Transaktion bekommt eine digitale Signatur
- Protokollieren — alle Vorgänge werden lückenlos aufgezeichnet
- Speichern — die signierten Daten landen manipulationssicher
Kurz: Kassendaten können nachträglich nicht verändert oder gelöscht werden. Das Finanzamt kann bei einer Prüfung alles nachvollziehen.
Seit 2026 gibt es keine Übergangsfristen mehr. Auch die letzten Ausnahmen (Taxameter, Wegstreckenzähler) sind zum 1. Januar 2026 ausgelaufen.
Wer braucht eine TSE?
Jeder Betrieb, der eine elektronische Kasse nutzt. Also:
- Restaurants und Gasthäuser
- Bars, Clubs und Lounges
- Cafés und Bistros
- Foodtrucks und mobile Gastronomen
- Caterer und Event-Gastronomie
- Imbisse und Kioske
Auch mit nur einem Gerät gilt die TSE-Pflicht. Ausgenommen sind nur offene Ladenkassen (reine Geldschubladen ohne Elektronik).
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2027 soll laut Koalitionsvertrag eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 Euro Jahresumsatz kommen. Wer heute noch ohne elektronische Kasse arbeitet, sollte sich jetzt damit beschäftigen.
Cloud-TSE vs. Hardware-TSE
Es gibt zwei zugelassene Varianten:
Hardware-TSE
- Physisches Modul (USB-Stick oder SD-Karte)
- Wird direkt am Kassengerät angeschlossen
- Funktioniert ohne Internetverbindung
- Nachteil: Pro Gerät ein Modul nötig, begrenzte Lebensdauer (3–5 Jahre), Austausch bei Defekt
Cloud-TSE
- Cloudbasierte Lösung über einen zertifizierten Anbieter
- Keine zusätzliche Hardware erforderlich
- Zentrale Verwaltung für alle Geräte und Standorte
- Nachteil: Benötigt Internetverbindung für die Signatur (mit Puffer-Mechanismus)
2026 laufen viele Hardware-TSE-Zertifikate aus (5 Jahre Laufzeit, aktiviert ab 2020). Die Cloud-TSE setzt sich durch — automatische Updates, längere Zertifizierungslaufzeiten, kein Hardwaretausch.
Servire nutzt die Cloud-TSE von fiskaly, einem vom BSI zertifizierten Anbieter. Die Zertifizierung wurde 2025 erneuert und ist bis 2033 gültig. Im Preis enthalten, keine zusätzliche Hardware nötig.
Was passiert bei einem Verstoß?
Das kann teuer werden:
| Verstoß | Mögliche Folge |
|---|---|
| Kassensystem ohne TSE | Bußgeld bis 25.000 Euro |
| Manipulierte Aufzeichnungen | Steuerstrafverfahren |
| Fehlende Belege | Bußgeld bis 25.000 Euro + strenge Prüfung |
| Lücken in der Nummerierung | Hinzuschätzung von Umsätzen |
| Fehlerhafte Aufzeichnungen | Bußgeld bis 5.000 Euro |
| Kassensystem nicht beim Finanzamt gemeldet | Bußgeld bis 5.000 Euro |
Das Finanzamt kann bei einer Kassennachschau (unangemeldete Prüfung) jederzeit vorbeikommen und die TSE überprüfen. Kannst du die Daten nicht vorlegen, wird geschätzt. Und zwar nicht zu deinen Gunsten.
Die KassenSichV im Detail
Die Kassensicherungsverordnung regelt neben der TSE-Pflicht noch ein paar Dinge, die du kennen solltest:
Belegausgabepflicht
Seit dem 1. Januar 2020 muss jedem Kunden ein Beleg angeboten werden, gedruckt oder digital. Der Gast muss ihn nicht annehmen, aber du musst ihn anbieten können.
Die Abschaffung der Bonpflicht steht im aktuellen Koalitionsvertrag. Ein konkreter Gesetzentwurf fehlt aber noch. Bis zur Gesetzesänderung gilt die Pflicht weiter.
Pflichtangaben auf dem Beleg:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit der Transaktion
- Bezeichnung und Menge der Artikel
- Transaktionsnummer und Signaturzähler
- Seriennummer der TSE
- Prüfwert (Signatur)
- Start- und Endzeit der Transaktion
- Neu: Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung
DSFinV-K Export
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme ist ein standardisiertes Datenformat (aktuelle Version: 2.4). Bei einer Prüfung musst du die Kassendaten in diesem Format exportieren können. Jedes vernünftige Kassensystem kann das automatisch.
Kassenmeldepflicht (§ 146a AO)
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Fristen:
- Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme: Meldung bis 31. Juli 2025
- Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme: innerhalb eines Monats nach Anschaffung
- Außerbetriebnahme: ebenfalls innerhalb eines Monats melden
Die Meldung läuft über ELSTER (Mein ELSTER) oder angebundene Softwarelösungen. Auch gemietete oder geleaste Systeme sind meldepflichtig.
Checkliste: Ist dein Betrieb konform?
Prüfe die folgenden Punkte:
- Zertifizierte TSE vorhanden und aktiv?
- Lückenlose Belegnummerierung gewährleistet?
- Belegausgabe für jeden Vorgang möglich?
- DSFinV-K Export verfügbar?
- Kassensystem beim Finanzamt gemeldet (seit 2025)?
- Alle Mitarbeiter im Umgang geschult?
- DATEV-Schnittstelle eingerichtet?
Nicht warten, machen
Wenn du unsicher bist, ob dein System alles abdeckt, geh die Checkliste oben durch. Lieber jetzt prüfen als bei der nächsten Kassennachschau überrascht werden.
Bei Servire ist die Cloud-TSE von fiskaly integriert, DSFinV-K Export, Belegausgabe und Kassenmeldung inklusive.
Stand: März 2026. Keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen: Steuerberater fragen.