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Compliance

Belegausgabepflicht: Was die Bonpflicht wirklich verlangt

Muss jeder Gast einen Bon bekommen? Reicht ein digitaler Beleg? Was die Belegausgabepflicht nach §146a fordert — und wie du sie ohne Papierberge erfüllst.

6 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026

Belegausgabepflicht: Was die Bonpflicht wirklich verlangt

Seit 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht — oft „Bonpflicht" genannt. Viele Gastronomen sind unsicher: Muss ich jedem Gast einen Bon in die Hand drücken? Was, wenn er ihn gar nicht will? Und reicht ein digitaler Beleg?

Dieser Ratgeber klärt, was die Belegausgabepflicht wirklich verlangt, welche Ausnahmen es gibt und wie du sie ohne Papierberge erfüllst.

Was besagt die Belegausgabepflicht?

Wer ein elektronisches Kassensystem mit TSE nutzt, muss bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen. Rechtsgrundlage ist §146a Abs. 2 der Abgabenordnung (AO).

Wichtig ist die genaue Formulierung: Du musst den Beleg anbieten, nicht aufzwingen. Der Gast muss ihn nicht mitnehmen. Entscheidend ist, dass er in dem Moment, in dem der Verkauf abgeschlossen wird, verfügbar ist.

Muss der Beleg auf Papier sein?

Nein. Das ist der wichtigste Punkt für die Praxis: Der Beleg kann elektronisch ausgegeben werden — zum Beispiel als:

  • QR-Code, den der Gast mit dem Smartphone scannt
  • Beleg per E-Mail
  • Anzeige auf einem Display

Voraussetzung ist, dass der Kunde den digitalen Beleg entgegennehmen kann. Er muss ihn nicht aktiv abrufen, aber die Möglichkeit muss bestehen. Damit lässt sich die Bonpflicht ohne Papierrollen und ohne Müllberge erfüllen.

Praxis-Tipp: Ein digitaler Beleg per QR-Code spart Papier, Druckkosten und Zeit an der Kasse — und wirkt für viele Gäste moderner als ein zerknitterter Kassenbon.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, aber sie sind eng. Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen kann das Finanzamt auf Antrag eine Befreiung aus Zumutbarkeitsgründen gewähren (§148 AO). In der Gastronomie ist das die Ausnahme, nicht die Regel — und die Befreiung gilt nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Finanzamt.

Verlass dich also nicht auf eine vermeintliche Ausnahme, ohne sie schriftlich bestätigt zu haben. Im Zweifel gilt: Beleg anbieten.

Was muss auf dem Beleg stehen?

Ein gültiger Beleg enthält unter anderem:

  • Name und Anschrift des Betriebs
  • Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende des Vorgangs
  • Art und Menge der Artikel
  • Betrag und Steuersatz
  • die TSE-Signatur (Transaktionsnummer, Signaturzähler, Prüfwert)

Diese Angaben erzeugt ein finanzamtkonformes Kassensystem automatisch — du musst dich um nichts kümmern.

So erfüllst du die Belegausgabepflicht entspannt

  • Beleg immer anbieten — gedruckt oder digital, je nach Gast.
  • Digital bevorzugen, wo möglich: QR oder E-Mail spart Kosten und Papier.
  • TSE muss laufen, damit die Signatur auf dem Beleg steht.
  • Kein Stress mit dem Gast: Will er keinen Beleg, ist das in Ordnung — du musst ihn nur verfügbar gemacht haben.

Fazit

Die Belegausgabepflicht klingt strenger, als sie ist: Du musst jeden Beleg anbieten, nicht aufdrängen — und er darf digital sein. Mit einem Kassensystem, das Belege wahlweise druckt oder per QR und E-Mail bereitstellt, erfüllst du die Pflicht ohne Papierrollen.

Servire gibt Belege wahlweise gedruckt oder digital aus — inklusive TSE-Signatur und QR-Code. Mehr dazu auf der Funktionsübersicht. Wie die Kasse insgesamt finanzamtkonform arbeitet, zeigt der Ratgeber zur TSE-Pflicht.

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