Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Fassung 1.0 · Anlage 3 in Fassung 1.0 · Stand 20. September 2026
Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten aus Art. 28 DSGVO für die Leistungen, die die Servire GmbH, Spielwang 20, 83377 Vachendorf (nachfolgend „Auftragsverarbeiter") für den Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher") erbringt. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für den Standort, für den er angenommen wurde.
Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung der Daten seiner Gäste und Beschäftigten. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet diese Daten ausschließlich für ihn und nach seinen Weisungen.
Der Vertrag wird elektronisch geschlossen. Das ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässig. Der Auftragsverarbeiter dokumentiert Fassung, Zeitpunkt und annehmende Person und stellt dem Verantwortlichen den vollständigen Vertragstext als PDF zur Verfügung.
§ 1 Gegenstand, Dauer und Beendigung
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Nutzung des Kassensystems Servire und seiner Module anfällt. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
Der Vertrag beginnt mit seiner Annahme und läuft, solange der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Er endet mit dem zugrunde liegenden Hauptvertrag, jedoch nicht vor Abschluss der Rückgabe oder Löschung nach § 9.
Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die andere Partei schwerwiegend gegen Datenschutzvorschriften oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist abstellt. Eine Kündigung dieses Vertrags ohne gleichzeitige Beendigung des Hauptvertrags ist nicht möglich, weil die Leistungen ohne Verarbeitung im Auftrag nicht erbracht werden können.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Daten und Betroffene
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet im Rahmen dieses Vertrags nicht statt.
Soweit der Auftragsverarbeiter für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung mit dem Verantwortlichen, zur Abrechnung oder für ein standortübergreifendes Gästekonto, ist er dafür selbst Verantwortlicher. Diese Verarbeitungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und in Anlage 3 gesondert gekennzeichnet.
Die Verarbeitung findet in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums statt. Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen des Kapitels V der DSGVO erfüllt sind; Anlage 3 weist solche Fälle mit ihrer Rechtsgrundlage aus.
§ 3 Weisungen des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen sowie die Einstellungen, die der Verantwortliche in der Software vornimmt, sind seine ursprünglichen Weisungen.
Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an datenschutz@servire.de. Mündlich erteilte Weisungen bestätigt er unverzüglich in Textform. Der Auftragsverarbeiter dokumentiert alle Weisungen.
Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit und setzt die Ausführung so lange aus. Eine Weisung, deren Ausführung gegen Datenschutzrecht verstößt, führt er auch nach einer Bestätigung durch den Verantwortlichen nicht aus.
Ist der Auftragsverarbeiter nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, die über die Weisungen hinausgeht, unterrichtet er den Verantwortlichen vor der Verarbeitung, sofern das betreffende Recht diese Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Der Auftragsverarbeiter macht die eingesetzten Personen mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen und der Weisungsbindung vertraut. Zugriff erhalten sie nur in dem Umfang, den ihre Aufgabe erfordert.
§ 5 Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind in Anlage 2 beschrieben und für die Dauer dieses Vertrags verbindlich.
Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert er und macht sie dem Verantwortlichen auf Anfrage zugänglich.
§ 6 Weitere Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unternehmen sind in Anlage 3 mit Rechtsträger, Leistung, Datenarten und Verarbeitungsort benannt.
Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder zu ersetzen, informiert er den Verantwortlichen vor dem beabsichtigten Einsatz in Textform an die hinterlegte Rechnungsadresse. Die Information benennt das Unternehmen, seine Leistung, die betroffenen Datenarten und den Verarbeitungsort.
Der Verantwortliche kann dem Einsatz innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information aus einem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Der Einsatz beginnt frühestens nach Ablauf dieser Frist; bis dahin verarbeitet das benannte Unternehmen keine Daten des Verantwortlichen. Widerspricht er rechtzeitig, so bietet der Auftragsverarbeiter eine Alternative an, erbringt die Leistung ohne den betreffenden Dienst weiter oder beendet die betroffene Teilleistung, und das Unternehmen wird für diesen Standort nicht eingesetzt. Ist keine dieser Möglichkeiten zumutbar, kann jede Partei den Vertrag für die betroffene Leistung mit angemessener Frist kündigen. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb der Frist, gilt der Einsatz als genehmigt.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden weiteren Auftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Pflichten, die ihn nach diesem Vertrag treffen. Er bleibt dem Verantwortlichen gegenüber für die Einhaltung dieser Pflichten verantwortlich.
Nebenleistungen, bei denen keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind keine weitere Auftragsverarbeitung; das betrifft etwa reine Telekommunikationsleistungen oder Reinigung. Wird bei einer Nebenleistung auf solche Daten zugegriffen, insbesondere bei der Vernichtung von Datenträgern, gilt sie als weitere Auftragsverarbeitung nach diesem Paragraphen. Im Übrigen trifft der Auftragsverarbeiter angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Daten.
§ 7 Rechte der betroffenen Personen
Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu erfüllen. Die Software stellt dafür Export- und Löschfunktionen bereit; Anlage 1 benennt sie je Modul.
Diese Funktionen stehen dem Verantwortlichen unabhängig vom Bestand dieses Vertrags zur Verfügung. Ein Streit über den Vertrag darf ihn nicht daran hindern, Betroffenenrechte zu erfüllen.
§ 8 Unterstützung, Meldung von Verletzungen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde, jeweils im Rahmen der ihm vorliegenden Informationen.
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er sie dem Verantwortlichen unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis. Die Frist von 72 Stunden, die den Verantwortlichen nach Art. 33 DSGVO trifft, ist keine Wartefrist für den Auftragsverarbeiter.
Die Erstmeldung beschreibt die Art der Verletzung, soweit möglich die Kategorien und die Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Fehlende Angaben liefert der Auftragsverarbeiter unverzüglich nach, sobald sie vorliegen.
Sicherheitskontakt des Auftragsverarbeiters ist datenschutz@servire.de. Der Verantwortliche hält eine Kontaktadresse für solche Meldungen aktuell; ohne gesonderte Angabe gilt die hinterlegte Rechnungsadresse.
§ 9 Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, je nachdem, was der Verantwortliche wählt. Trifft der Verantwortliche keine Wahl, stellt der Auftragsverarbeiter die Daten zunächst zum Abruf bereit und löscht sie anschließend nach den Fristen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Auftragsverarbeiter stellt einen Datenexport in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, für die fiskalisch relevanten Daten insbesondere nach DSFinV-K.
Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Das betrifft vor allem die fiskalischen Kassenaufzeichnungen, die nach § 147 AO und § 146a AO zehn Jahre aufzubewahren sind, sowie die Aufzeichnungen der Arbeitszeiterfassung. Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gesperrt und ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet.
Sicherungskopien werden im Rahmen der üblichen Aufbewahrungszyklen überschrieben. Bis dahin bleiben sie gegen weitere Verarbeitung geschützt. Beide Parteien erhalten diesen Vertrag bei Abschluss als PDF; der Verantwortliche kann ihn jederzeit im Web desk erneut herunterladen. Die Dokumentation der Annahme führt der Auftragsverarbeiter, solange der Standort besteht, und stellt sie dem Verantwortlichen vor einer Löschung auf Anfrage bereit.
§ 10 Nachweise und Überprüfungen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind.
Der Verantwortliche kann Überprüfungen einschließlich Inspektionen durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Prüfer durchführen lassen. Der Auftragsverarbeiter trägt dazu bei. Prüfungen finden in der Regel nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten statt; bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß auch kurzfristig. Der Prüfer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet; gegen einen unmittelbaren Wettbewerber kann der Auftragsverarbeiter aus einem sachlichen Grund Einwände erheben und einen anderen Prüfer verlangen.
Der Auftragsverarbeiter kann den Nachweis auch durch aktuelle Testate, Zertifikate oder Prüfberichte unabhängiger Stellen führen. Genügt das dem Verantwortlichen im Einzelfall nicht, bleibt sein Recht auf eine eigene Prüfung unberührt.
§ 11 Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Er informiert seine Gäste und Beschäftigten über die Verarbeitung und holt erforderliche Einwilligungen selbst ein, insbesondere für Werbung per E-Mail.
Der Verantwortliche erhebt nur Daten, die er für seine Zwecke benötigt, und konfiguriert die Software entsprechend. Er verwaltet die Zugänge seiner Beschäftigten und entzieht sie unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Der Verantwortliche unterrichtet den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er bei der Prüfung der Ergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf datenschutzrechtliche Bestimmungen feststellt.
§ 12 Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO und die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung, Datenarten und betroffene Personen
Welche Daten anfallen, hängt davon ab, welche Module der Verantwortliche einsetzt. Die folgende Übersicht beschreibt den größtmöglichen Umfang je Modul.
| Modul / Verarbeitung | Betroffene Personen | Datenarten | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| Kassenbetrieb (Grundfunktion) | Beschäftigte des Verantwortlichen | Name der bedienenden Person auf Bons und in Berichten, Benutzerkonto, Berechtigungen, Zeitstempel der Vorgänge. Bei einer Rechnung zusätzlich Name und Anschrift des Empfängers; technische Daten zum Schutz vor Missbrauch der öffentlichen Eingänge | Fiskalische Aufzeichnungen zehn Jahre nach § 147 AO |
| Gästeverwaltung (CRM) | Gäste des Verantwortlichen | Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Anschrift, Geburtsdatum, Sprache, Firma und USt-IdNr., Rechnungsanschrift, Notizen des Personals, Kundennummer, Kartencode, Zugehörigkeit zu Gästegruppen sowie Merkmale wie Stammgast-Status oder eine Sperre für Online-Reservierungen, Besuchs- und Umsatzkennzahlen. Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten sind Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Bei Newsletter-Einwilligung und beim Beitritt über das Gästekonto zusätzlich Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung als Nachweis, dazu die Verknüpfung zum standortübergreifenden Gästekonto | Bis zur Löschung durch den Verantwortlichen; Anonymisierung ersetzt die Löschung, soweit steuerliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen |
| Reservierungen und Warteliste | Gäste des Verantwortlichen | Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Personenzahl, Zeitpunkt, Tisch, Anmerkungen des Gastes, interne Notizen, Angaben zu Allergien | Bis zur Löschung durch den Verantwortlichen |
| Gästebestellungen, Bestellterminal und Bestellung am Tisch | Gäste des Verantwortlichen | Name, E-Mail, Telefon, Bestellinhalt, Abhol- oder Lieferzeit, bei Lieferung die Lieferanschrift, Zahlungsreferenz, Trinkgeld | Die Bestellung selbst wird nach Abschluss noch 30 Tage aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Die Angaben zum Gast werden dabei in die Bestellhistorie des Betriebs übernommen und bleiben dort, bis der Verantwortliche sie löschen lässt. Der Beleg unterliegt der fiskalischen Aufbewahrung. |
| Gutscheinverkauf | Käufer und Beschenkte | Name und E-Mail des Käufers, Name der beschenkten Person, gegebenenfalls abweichende Rechnungsdaten, Gutscheincode und Guthabenstand | Bis zum Ablauf des Gutscheins zuzüglich Aufbewahrungsfristen |
| Stempelkarte und Kundenkonto | Gäste des Verantwortlichen | Zuordnung zum Gastprofil, Punkte- und Stempelstand, Buchungshistorie, Kartennummer für Wallet-Pass | Bis zur Löschung des Gastprofils |
| Belegversand und Bon-Registrierung | Gäste des Verantwortlichen | E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Name, Zuordnung zum Beleg | Zugangstoken laufen automatisch ab, in der Regel nach sieben bis dreißig Tagen |
| Arbeitszeiterfassung | Beschäftigte des Verantwortlichen | Name, Personalnummer, Stempelzeiten und Pausen, Stundensatz und Lohnbeträge, Zuschläge, Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, IP-Adresse und Gerätekennung beim Stempeln, Korrekturen mit Begründung | Löschung nach Ablauf des sechsten auf die Aufzeichnung folgenden Kalenderjahres |
| Support-Chat und Hilfe | Beschäftigte des Verantwortlichen | Inhalt der Anfragen, die personenbezogene Angaben enthalten können, Benutzerkonto | Bis zur Löschung des Standorts |
Funktionen zur Erfüllung der Betroffenenrechte: Die Gästeverwaltung stellt für jedes Gastprofil einen vollständigen Datenexport und eine Anonymisierung bereit, die auch verknüpfte Reservierungen, Bestellungen und Wartelisteneinträge erfasst. Beschäftigte erhalten Auskunft über ihre Arbeitszeitdaten über die Zeiterfassung. Der Verantwortliche kann außerdem jederzeit einen vollständigen Datenexport des Standorts anfordern.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung und das Risiko für die betroffenen Personen.
| Bereich | Maßnahmen |
|---|---|
| Verschlüsselung | Übertragung ausschließlich über TLS. Ruhende Daten werden auf Speicherebene mit AES-256 verschlüsselt. Zugangsdaten werden nur als Hash gespeichert, Zugangstoken ausschließlich als Hash mit automatischem Ablauf. |
| Zutrittskontrolle | Die Verarbeitung findet in Rechenzentren der eingesetzten Anbieter statt. Für diese gelten deren Zutrittskonzepte mit Vereinzelung, Videoüberwachung und Protokollierung. Der Auftragsverarbeiter selbst betreibt keine eigenen Serverräume für Kundendaten. |
| Zugangskontrolle | Anmeldung ausschließlich über ein zentrales Identitätssystem. Administrative Zugänge sind auf einen benannten Personenkreis beschränkt und zusätzlich abgesichert. Geräte der Kasse weisen sich zusätzlich über eine Geräteprüfung aus. |
| Zugriffskontrolle | Der Zugriff auf Daten wird bei jeder einzelnen Abfrage serverseitig geprüft. Grundregel ist die Verweigerung; ein Zugriff muss ausdrücklich erlaubt sein. Innerhalb eines Betriebs steuert der Verantwortliche die Rechte seiner Beschäftigten je Funktion. Besonders schutzwürdige Bereiche wie Lohn- und Arbeitszeitdaten sind zusätzlich eingeschränkt und nur über geprüfte Server-Schnittstellen erreichbar. |
| Trennungskontrolle | Die Daten jedes Betriebs liegen in einem eigenen Datencontainer. Die Zugriffsprüfung bindet jede Abfrage an die Zugehörigkeit zu genau diesem Betrieb. Produktiv- und Testbetrieb laufen in getrennten Projekten mit getrennten Zugängen und getrennten Datenbeständen. |
| Weitergabekontrolle | Datenübermittlungen an weitere Auftragsverarbeiter erfolgen ausschließlich verschlüsselt und auf Grundlage der Verträge nach § 6. Exporte für den Verantwortlichen werden über zeitlich befristete, nicht erratbare Links bereitgestellt. |
| Eingabekontrolle | Fiskalisch relevante Vorgänge werden unveränderlich protokolliert und von einer technischen Sicherheitseinrichtung signiert. Änderungen an Stammdaten und an Arbeitszeitaufzeichnungen werden mit Zeitpunkt, handelnder Person und vorherigem Stand festgehalten. |
| Verfügbarkeit und Belastbarkeit | Die Daten liegen in einem verwalteten Datenbankdienst mit automatischer Sicherung und zeitpunktgenauer Wiederherstellung innerhalb des vom Anbieter bereitgestellten Fensters. Die Kasse arbeitet bei Netzausfall offline weiter und gleicht anschließend ab. Die Systeme werden überwacht. |
| Wiederherstellbarkeit | Für Störungen und Sicherheitsvorfälle bestehen festgelegte Abläufe mit benannten Zuständigkeiten. Wiederherstellungen werden anlassbezogen erprobt. |
| Verfahren zur Überprüfung und Bewertung | Änderungen an sicherheitsrelevantem Code werden vor der Übernahme geprüft. Die Zugriffsregeln sind durch automatisierte Tests abgesichert. Fehler und Auffälligkeiten im Betrieb werden zentral erfasst und ausgewertet; dabei werden personenbezogene Angaben nicht übermittelt. |
| Datenschutz durch Technikgestaltung | Datenarten, die nur vorübergehend benötigt werden, werden mit automatischem Ablauf gespeichert und ohne Zutun gelöscht. Vorgangsdaten werden nach Abschluss von personenbezogenen Angaben befreit. Voreinstellungen sind datensparsam gewählt. |
| Auftragskontrolle | Weitere Auftragsverarbeiter werden vor dem Einsatz auf ihre Eignung geprüft und vertraglich auf dieselben Pflichten verpflichtet. Ihre Leistungen werden laufend beobachtet. |
Anlage 3 — Weitere Auftragsverarbeiter
Die folgenden Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, vermittelt über den Auftragsverarbeiter. Für Änderungen gilt das Verfahren nach § 6.
| Unternehmen | Leistung | Datenarten | Verarbeitungsort |
|---|---|---|---|
| Google Cloud EMEA Limited, Irland (Google Cloud und Firebase) | Betrieb der Datenbank, Dateiablage, Benutzerverwaltung und serverseitigen Verarbeitung | Alle in Anlage 1 genannten Daten | Europäische Union, Region Frankfurt am Main |
| Sendinblue GmbH (Brevo), Deutschland | Versand von E-Mails: Belege, Reservierungs- und Bestellbestätigungen, Nachrichten an Beschäftigte, Newsletter des Verantwortlichen | Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der jeweiligen Nachricht einschließlich Beleg- oder Reservierungsdaten | Europäische Union |
| fiskaly GmbH, Österreich | Technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO und Erstellung fiskalischer Ausfuhrdateien | Name der bedienenden Person, Vorgangsdaten, bei Rechnungen die Rechnungsanschrift des Gastes | Europäische Union |
| Functional Software, Inc. (Sentry), Vereinigte Staaten, mit Verarbeitung über Sentry GmbH, Deutschland | Erfassung technischer Fehlermeldungen zur Störungsbeseitigung | Technische Angaben zum Fehler und zum Benutzerkonto; personenbezogene Inhalte werden nicht übermittelt | Europäische Union, Rechenzentrum Frankfurt am Main |
| Google Cloud EMEA Limited, Irland (Vertex AI) | Unterstützung beim Einlesen von Speisekarten und beim Hilfe-Chat | Inhalt der eingereichten Dokumente und Anfragen, soweit der Verantwortliche sie übermittelt | Europäische Union |
Nicht Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche sind die folgenden Empfänger. Der Verantwortliche entscheidet selbst, ob er sie einsetzt, und schließt die erforderlichen Vereinbarungen unmittelbar mit ihnen: Zahlungsdienstleister (Stripe, SumUp, Zettle, PayPal, Payone), Lieferplattformen (Wolt, Uber Eats sowie über den Vermittler Flyt angebundene Plattformen), Reservierungsvermittlung über Google, Buchhaltungs- und Steuerdienste (DATEV, sevDesk) sowie der vom Verantwortlichen benannte Steuerberater.
Eigene Verarbeitung des Auftragsverarbeiters: Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Verantwortlichen sowie für ein standortübergreifendes Gästekonto, das Gäste selbst anlegen, ist die Servire GmbH eigenständig Verantwortliche. Diese Verarbeitungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags; über sie informiert die Datenschutzerklärung unter servire.de.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrags. Die englische Übersetzung dient der Lesbarkeit.