Cash Register Registration: Guide for Restaurateurs
Since 2025, all POS systems must be registered with the tax office. Deadlines, data requirements and step-by-step guide.
Last updated: March 17, 2026

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland beim Finanzamt gemeldet werden. Die Kassenmeldepflicht nach §146a Abs. 4 AO betrifft jeden Betrieb mit elektronischer Kasse und TSE — also auch deinen.
Was gemeldet werden muss, welche Fristen laufen und wie du das Ganze erledigst.
Was ist die Kassenmeldepflicht?
Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) nutzt, muss Anschaffung und Außerbetriebnahme dem Finanzamt elektronisch melden.
Rechtsgrundlage ist §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO), eingeführt durch das Kassengesetz von 2016. Eigentlich sollte die Pflicht schon 2020 starten, wurde aber ausgesetzt, weil ELSTER nicht bereit war. Das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 hat die Aussetzung aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie.
Wer ist betroffen?
Jeder Betrieb, der eine elektronische Kasse mit TSE nutzt. Also:
- Restaurants, Bars und Cafés
- Foodtrucks und Caterer
- Imbisse und Kioske
- Einzelhandel und Bäckereien
- Friseure und Dienstleister
- Taxiunternehmen (Taxameter)
Nicht betroffen sind nur Betriebe mit offener Ladenkasse (rein mechanische Geldschublade ohne Elektronik).
Wichtig: Auch gemietete oder geleaste Kassensysteme sind meldepflichtig. Statt des Anschaffungsdatums gibst du das Datum des Miet- oder Leasingbeginns an.
Welche Fristen gelten?
| Situation | Frist |
|---|---|
| Kasse angeschafft vor dem 1. Juli 2025 | Meldung bis 31. Juli 2025 |
| Kasse angeschafft ab dem 1. Juli 2025 | Innerhalb eines Monats nach Anschaffung |
| Kasse außer Betrieb genommen ab 1. Juli 2025 | Innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme |
| Kasse außer Betrieb genommen vor dem 1. Juli 2025 | Keine Meldepflicht |
Die erste harte Frist: 31. Juli 2025. Bis dahin müssen alle bestehenden Kassensysteme gemeldet sein.
Was muss gemeldet werden?
Die Meldung umfasst drei Datenbereiche:
Angaben zum Betrieb
- Name oder Firmenname
- Steuernummer
- Adresse der Betriebsstätte
Angaben zum Kassensystem
- Art des Systems (Registrierkasse, PC-basiert, Tablet/App, etc.)
- Hersteller und Modellbezeichnung
- Software und Version
- Seriennummer des Kassensystems
- Datum der Anschaffung bzw. Inbetriebnahme
- Ggf. Datum und Grund der Außerbetriebnahme
Angaben zur TSE
- Art der TSE (Hardware oder Cloud)
- BSI-Zertifizierungs-ID (Format: BSI-K-TR-nnnn-yyyy)
- TSE-Seriennummer (64-stelliger Hexadezimalcode, nur Zeichen 0–9 und A–F)
- Datum der Inbetriebnahme der TSE
Tipp: Die TSE-Seriennummer findest du in deinem Kassensystem, in der Systemdokumentation oder beim Anbieter. Bei Servire stehen alle Daten direkt im Web Desk.
Wie melde ich mein Kassensystem?
Es gibt drei Wege:
1. Manuelle Eingabe über ELSTER
Logge dich bei Mein ELSTER (elster.de) ein und fülle das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)" aus. Alle Kassen und TSE-Daten einer Betriebsstätte eingeben, absenden, fertig.
2. XML-Upload über ELSTER
Exportiere die Meldedaten als XML-Datei aus deinem Kassensystem und lade diese in ELSTER hoch. Das spart Zeit, besonders bei mehreren Geräten.
3. Automatisch über die ERiC-Schnittstelle
Einige Kassenhersteller und Steuerberatersoftware können die Meldung direkt aus dem System über die ERiC-Schnittstelle übermitteln. Kein ELSTER-Login nötig.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bestandsaufnahme — alle elektronischen Kassensysteme je Standort dokumentieren: Seriennummern, TSE-Daten, Anschaffungsdaten
- TSE-Daten beschaffen — TSE-Seriennummer (64-stellig) und BSI-Zertifizierungs-ID beim Anbieter erfragen oder im System nachschlagen
- ELSTER-Zugang prüfen — hast du ein Mein-ELSTER-Konto? Falls nicht: Steuerberater bevollmächtigen
- Formular ausfüllen — pro Betriebsstätte eine Meldung mit allen Kassen dieses Standorts (Bruttomethode: immer alle Kassen eines Standorts in einer Meldung)
- Absenden und Bestätigung aufbewahren
Mehrere Standorte? Jede Betriebsstätte braucht eine separate Meldung. Sammelmeldungen gehen nicht.
Was passiert bei Verstößen?
Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §379 AO:
- Bußgeld bis zu 25.000 Euro pro Verstoß
- Höhere Wahrscheinlichkeit einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung
- Umsatzschätzung durch das Finanzamt — nicht zu deinen Gunsten
- Zuschläge und Zinsen auf Nachforderungen
Sonderfälle
Kassenwechsel
Wenn du dein Kassensystem wechselst, brauchst du zwei Meldungen:
- Außerbetriebnahme des alten Systems (innerhalb eines Monats)
- Neuanmeldung des neuen Systems (innerhalb eines Monats)
Da sich die Anzahl der Kassen an der Betriebsstätte ändert, ist jeweils eine neue Gesamtmeldung (Bruttomethode) erforderlich.
Standortwechsel einer Kasse
Wird eine Kasse an einen anderen Standort verlagert, gilt:
- Alter Standort: Außerbetriebnahme melden
- Neuer Standort: Inbetriebnahme melden
TSE-Wechsel
Bei einem Wechsel der TSE (z. B. von Hardware auf Cloud) muss die neue TSE-Seriennummer und Zertifizierungs-ID gemeldet werden.
Ausblick: Registrierkassenpflicht ab 2027
Laut Koalitionsvertrag (CDU/CSU und SPD, April 2025) soll ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 Euro Jahresumsatz kommen.
Heißt: Offene Ladenkassen wären dann für die meisten Betriebe nicht mehr zulässig. Wer heute schon ein elektronisches Kassensystem mit TSE nutzt und die Meldepflicht erledigt hat, muss sich dann nicht mehr darum kümmern.
Checkliste: Kassenmeldepflicht erfüllen
- Alle Kassensysteme je Standort dokumentiert?
- TSE-Seriennummern und BSI-Zertifizierungs-IDs gesammelt?
- ELSTER-Zugang vorhanden oder Steuerberater bevollmächtigt?
- Meldung für jeden Standort separat eingereicht?
- Übermittlungsbestätigung aufbewahrt?
- Verfahrensdokumentation aktualisiert?
So hilft Servire
Bei Servire findest du alle meldepflichtigen Daten direkt im Web Desk: Kassenseriennummer, TSE-Seriennummer, BSI-Zertifizierungs-ID, Inbetriebnahmedaten. Die Anmeldung beim Finanzamt kannst du in wenigen Schritten direkt über den Web Desk anstoßen. Keine Formulare, kein ELSTER-Login nötig.
Stand: März 2026. Keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen: Steuerberater fragen.