Kasse beim Finanzamt anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So meldest du deine TSE-Kasse über ELSTER beim Finanzamt an: benötigte Daten, Fristen, Vollmeldung — und wie es automatisch geht.
7 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert: 30. August 2026

Du hast eine elektronische Kasse mit TSE? Dann muss sie beim Finanzamt gemeldet sein — so will es §146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Die gute Nachricht: Die Meldung ist in 15 Minuten erledigt, wenn du die richtigen Daten parat hast. Und mit dem richtigen Kassensystem musst du sie nicht einmal selbst machen.
Hier steht Schritt für Schritt, wie die Anmeldung über ELSTER funktioniert, welche Daten du brauchst und welche Fristen gelten.
Muss ich meine Kasse anmelden?
Ja, wenn du ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE nutzt — also praktisch jede moderne Kasse in der Gastronomie. Die Meldepflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 und betrifft Restaurants, Cafés, Bars, Foodtrucks und Imbisse genauso wie den Einzelhandel.
Nur wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeitet (Geldschublade ohne Elektronik), muss nichts melden.
Die Hintergründe zur Pflicht — warum es sie gibt und was passiert, wenn du sie ignorierst — stehen im Artikel zur Kassenmeldepflicht.
Diese Daten brauchst du für die Meldung
Bevor du dich bei ELSTER anmeldest, leg dir diese Angaben zurecht:
- Deine Steuernummer und die Daten der Betriebsstätte (Name, Adresse)
- Art des Aufzeichnungssystems (z. B. Tablet-Kassensystem)
- Seriennummer der Kasse — bei App-Kassen die Seriennummer des Geräts, auf dem die Kasse läuft
- Anschaffungsdatum der Kasse (bei Miete/Leasing: Vertragsbeginn)
- Daten der TSE: Seriennummer, BSI-Zertifizierungs-ID und Art der TSE (Cloud oder Hardware)
- Anzahl aller Kassen in der Betriebsstätte
Bei einer Cloud-TSE findest du Seriennummer und Zertifizierungs-ID in deinem Kassensystem. In Servire stehen alle TSE-Daten im Web Desk unter den TSE-Einstellungen — zum Ablesen bereit.
Schritt für Schritt: Kasse über ELSTER melden
- Bei Mein ELSTER anmelden unter elster.de. Du brauchst ein Benutzerkonto mit Zertifikatsdatei — das hast du in der Regel schon für deine Steuererklärungen.
- Das Formular öffnen: „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)". Du findest es über die Formularsuche.
- Betriebsstätte angeben — Name, Adresse, Steuernummer.
- Jede Kasse einzeln eintragen: Art des Systems, Seriennummer, Anschaffungsdatum, dazu die TSE mit Seriennummer und Zertifizierungs-ID.
- Absenden. Du bekommst eine Übermittlungsbestätigung — speichere sie ab, sie gehört in deine Unterlagen zur Verfahrensdokumentation.
Wichtig: Jede Meldung ist eine Vollmeldung. Du meldest immer alle Kassen einer Betriebsstätte gemeinsam — eine neue Meldung überschreibt die alte komplett. Wer nur die neue Kasse nachmeldet und die bestehenden weglässt, hat sie damit versehentlich „abgemeldet".
Welche Fristen gelten?
| Situation | Frist |
|---|---|
| Neue Kasse angeschafft | Meldung innerhalb eines Monats |
| Kasse außer Betrieb genommen | Meldung innerhalb eines Monats |
| Bestandskassen (vor Juli 2025 angeschafft) | Meldung war bis 31. Juli 2025 fällig |
Falls du die Frist für Bestandskassen verpasst hast: nicht aussitzen, sondern nachholen. Eine verspätete Meldung ist besser als keine — spätestens bei einer Kassennachschau fällt die Lücke auf, denn der Prüfer sieht vorab, welche Kassen für deinen Betrieb gemeldet sind.
Was passiert bei Kassenwechsel oder Geräteersatz?
Zwei Meldungen: Die alte Kasse meldest du mit dem Datum der Außerbetriebnahme ab, die neue mit dem Anschaffungsdatum an. Beides geht in einer gemeinsamen ELSTER-Meldung, solange du dabei den kompletten Kassenbestand der Betriebsstätte angibst.
Auch wenn du eine TSE tauschst (etwa nach Ablauf des Zertifikats), gehört der neue Stand in die Meldung.
Oder: Das Kassensystem meldet für dich
Die Meldung ist kein Hexenwerk, aber sie ist Pflege-Arbeit: Jedes neue Gerät, jeder Tausch, jede Schließung will nachgetragen werden — pro Betriebsstätte, als Vollmeldung, fristgerecht.
Deshalb übernimmt Servire die Kassenmeldung im Pro-Tarif automatisch: Das System kennt deine Geräte und deine TSE ohnehin und übermittelt Anmeldung, Änderung und Abmeldung ans Finanzamt, ohne dass du ein ELSTER-Formular anfasst. Was das kostet, steht transparent auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Muss ich jedes iPad einzeln melden? Ja. Jedes Gerät, auf dem die Kassen-App läuft und das Bestellungen oder Zahlungen aufzeichnet, zählt als Aufzeichnungssystem und gehört in die Meldung.
Ich habe mehrere Standorte — reicht eine Meldung? Nein, gemeldet wird pro Betriebsstätte. Jeder Standort bekommt seine eigene Vollmeldung.
Kostet die Meldung etwas? Nein. ELSTER ist kostenlos, die Meldung auch.
Ich habe meine Kasse gebraucht gekauft — was gebe ich als Anschaffungsdatum an? Das Datum, an dem du die Kasse angeschafft hast, nicht das Erstverkaufsdatum.
Stand: August 2026. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung — bei Sonderfällen hilft dein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.