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Servire: Das Kassensystem für deine Gastronomie
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ArbZG-Hinweise verstehen

Was die Warnungen und Verstöße in der Zeiterfassung bedeuten

Servire prüft jeden Eintrag beim Ausstempeln gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Stempeln wird dabei nie blockiert: Ein Verstoß wird dokumentiert, nicht verhindert, damit die Aufzeichnung vollständig bleibt.

Die Hinweise

  • Pause fehlt und Pause unzureichend (§ 4 ArbZG): Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Angerechnet werden nur gestempelte Pausen von mindestens 15 Minuten.
  • Zu lange ohne Pause (§ 4 ArbZG): Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
  • Max. Tagesarbeitszeit (§ 3 ArbZG): Servire zählt die Arbeitszeit aller Einträge eines Arbeitstags von 6 bis 6 Uhr zusammen und vergleicht sie mit der eingestellten Grenze, im Standard 10 Stunden.
  • Min. Ruhezeit (§ 5 ArbZG): Zwischen zwei Arbeitstagen müssen 11 Stunden liegen, in Gaststätten 10 Stunden mit Ausgleich. Ein geteilter Dienst am selben Tag ist keine Ruhezeit und wird nicht geprüft.
  • Ruhezeit verkürzt, Ausgleich nötig: Nur bei eingestellten 10 Stunden. Servire erinnert daran, dass die Verkürzung binnen eines Monats durch eine Ruhezeit von 12 Stunden auszugleichen ist.

Warnung oder Verstoß

Fehlende Pausen sind Warnungen, eine überschrittene Tagesarbeitszeit und eine unterschrittene Ruhezeit sind Verstöße. Beides sehen Sie am Warndreieck in der Liste Alle Einträge, gesammelt im Compliance-Report und, wenn eingeschaltet, morgens per E-Mail.

Fenster ArbZG-Compliance-Report mit Anzahl der Einträge und Verstöße sowie einer Liste der Hinweise
Fenster ArbZG-Compliance-Report mit Anzahl der Einträge und Verstöße sowie einer Liste der Hinweise

Der automatische Pausenabzug nimmt die Warnung nicht weg. Er kürzt nur die bezahlte Zeit. Eine tatsächlich genommene Pause muss gestempelt werden.

Nicht geprüft wird der Jugendarbeitsschutz: Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten strengere Grenzen (JArbSchG), die Servire nicht kennt. Auch Urlaub und Krankheit kennt die Zeiterfassung nicht.