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ArbZG-Hinweise verstehen

Was die Warnungen und Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz in der Zeiterfassung bedeuten.

Servire prüft jeden Eintrag beim Ausstempeln gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Stempeln wird dabei nie blockiert: Ein Verstoß wird dokumentiert, nicht verhindert, damit die Aufzeichnung vollständig bleibt.

Die Hinweise

  • Pause fehlt und Pause unzureichend (§ 4 ArbZG): Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Angerechnet werden nur gestempelte Pausen von mindestens 15 Minuten.

  • Über 6 h ohne Pause (§ 4 ArbZG): Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.

  • Max. Tagesarbeitszeit (§ 3 ArbZG): Servire zählt alle Einträge eines Arbeitstags von 6 bis 6 Uhr zusammen und vergleicht mit der eingestellten Grenze, im Standard 10 Stunden.

  • Min. Ruhezeit (§ 5 ArbZG): Zwischen zwei Arbeitstagen müssen 11 Stunden liegen, in Gaststätten 10 Stunden mit Ausgleich. Ein geteilter Dienst am selben Tag wird nicht geprüft.

  • Ruhezeit verkürzt, Ausgleich nötig: nur bei eingestellten 10 Stunden. Die Verkürzung ist binnen eines Monats durch eine Ruhezeit von 12 Stunden auszugleichen.

Warnung oder Verstoß

Fehlende Pausen sind Warnungen, eine überschrittene Tagesarbeitszeit und eine unterschrittene Ruhezeit sind Verstöße. Du siehst beides am Warndreieck in Alle Einträge, gesammelt im Compliance-Report und, wenn eingeschaltet, morgens per E-Mail.

Fenster ArbZG-Compliance-Report mit Einträge gesamt, Verstöße, Filtern und vier Warnungen zu fehlenden Pausen
Fenster ArbZG-Compliance-Report mit Einträge gesamt, Verstöße, Filtern und vier Warnungen zu fehlenden Pausen

Den Report öffnest du über den Download-Knopf → Compliance-Report. Mehr dazu in Zeiterfassungs-Exporte herunterladen.

Der automatische Pausenabzug nimmt die Warnung nicht weg. Er kürzt nur die bezahlte Zeit. Eine tatsächlich genommene Pause muss gestempelt werden.

Nicht geprüft wird hier der Jugendarbeitsschutz: Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten strengere Grenzen. Die prüft der Dienstplan schon beim Planen, siehe Hinweise im Dienstplan verstehen. Urlaub und Krankheit trägst du im Dienstplan ein.