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Kennzeichnungen verwalten (Allergene, Zusatzstoffe, Eigenschaften)
LMIV-konforme Allergene und Zusatzstoffe sowie eigene Kennzeichnungen wie vegan oder scharf verwalten
Kennzeichnungen sind Allergene (glutenhaltig, enthält Eier, Soja usw.) und Zusatzstoffe (mit Farbstoff, mit Konservierungsstoff, coffeinhaltig usw.) sowie selbst definierte Eigenschaften wie vegan, regional oder scharf. Sie sind in Deutschland und Österreich gesetzlich vorgeschrieben (Lebensmittelinformationsverordnung LMIV).

Vorinstallierte Kennzeichnungen
Beim Anlegen einer Gaststätte werden 12 Zusatzstoffe (mit Farbstoff, mit Konservierungsstoff, mit Antioxidationsmittel usw.) und 14 Allergene (glutenhaltig, enthält Krebstiere, enthält Eier, enthält Fisch usw.) nach LMIV-Anlage 2 mitgeliefert. Dazu kommen 11 fertige Eigenschaften: Scharf, Sehr scharf, Vegan, Vegetarisch, Regional, Bio, Empfehlung, Neu, Hausgemacht, Glutenfrei und Laktosefrei.
Eigene Kennzeichnungen anlegen
Klicken Sie oben rechts auf das More-Menü (…) und wählen Sie Kennzeichnungen bearbeiten. Dort ergänzen Sie Marker, die nicht mitgeliefert werden, etwa Tagesangebot oder Hausspezialität.
Klicken Sie auf + Kennz. und geben Sie Name und Typ an (Zusatzstoff, Allergen oder Eigenschaft). Das dritte Feld heißt Kennung und ist eine Auswahlliste, deren Inhalt vom Typ abhängt: bei Allergen Buchstaben (A, A1 bis A10, B und so weiter), bei Zusatzstoff Zahlen von 1 bis 100, bei Eigenschaft ein Icon aus 50 vorgegebenen Symbolen. Eigene Symbole lassen sich nicht hinterlegen.
Eigenschaften auf der Speisekarte
Kennzeichnungen vom Typ Eigenschaft werden auf der digitalen Speisekarte und im Print als Icon dargestellt, zum Beispiel ein grünes Blatt für vegan. Das macht Ihre Karte für Gäste übersichtlicher.
Zuweisen und Pflichtangaben
Im Artikel-Dialog wechseln Sie zum Tab Kennzeichnungen und aktivieren alle passenden Marker. Sie erscheinen als Hochzahlen oder Buchstaben hinter dem Artikelnamen, als Icons in der digitalen Speisekarte und im PDF-Speisekarten-Generator. Gesetzlich verpflichtet sind Sie, mindestens die 14 Hauptallergene (LMIV Anlage 2) und alle deklarationspflichtigen Zusatzstoffe auszuweisen — bei losen Speisen schriftlich auf der Karte oder mündlich nach dokumentierter Schulung.