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Steuersätze verwalten
So passen Sie die deutschen Steuersätze (0 % / 7 % / 19 %) an und fügen eigene Sätze für Sonderfälle hinzu.
Standard-Steuersätze in Deutschland
Bei jeder neuen Gaststätte legt das System vier deutsche Standard-Steuersätze an:
- 0 % — Nicht steuerbar (z. B. Trinkgeld, Pfand)
- 0 % — Umsatzsteuerfrei (z. B. Versicherungsleistungen)
- 7 % — Ermäßigter Steuersatz (z. B. Speisen außer Haus, Lebensmittel)
- 19 % — Regelsteuersatz (z. B. Speisen im Haus, Getränke, Alkohol)

Wann brauchen Sie eigene Sätze?
In der Regel reichen die Standard-Sätze. Eigene Sätze brauchen Sie zum Beispiel bei Auslandsverkauf, Sonderregelungen für gemeinnützige Vereine oder Veranstaltungen mit reduziertem Mehrwertsteuersatz.
Jeder Steuersatz braucht eine DATEV-Kontonummer für den Export ins Buchhaltungs-System. Diese pflegen Sie im Tab DATEV Export im Bereich Kontonummern für Steuersätze.
Speisen im Haus / außer Haus
In Deutschland gilt für Speisen im Haus 19 %, außer Haus 7 %. Die Kassen-App wechselt automatisch zwischen beiden Sätzen, je nachdem ob eine Bestellung als In House oder To Go gebucht wird. Ausschlaggebend sind allein die beiden Steuerfelder des Artikels: Pflegen Sie bei jedem Artikel den Regelsatz für In-Haus und den ermäßigten Satz für Außer-Haus. Fehlt der ermäßigte Satz, greift auch außer Haus der Regelsatz. Die Artikelgruppe hat auf die Steuerberechnung keinen Einfluss. Auf dem Bon werden beide Sätze getrennt ausgewiesen — wichtig für die Steuerprüfung.