Gutschein-Online-Verkauf einrichten
So richten Sie den Online-Gutscheinverkauf ein
Der Online-Verkauf von Gutscheinen gehört zum Tarif Max, der angekündigt und noch nicht buchbar ist. Fehlt in der Gutscheinverwaltung der Knopf für den Online-Verkauf, liegt es daran und nicht an einer Einstellung.
Gäste können Gutscheine online kaufen. Navigieren Sie im Web desk zu Gutscheine und klicken Sie auf „Online-Verkauf“: Es öffnet sich die Seite „Online-Gutscheinverkauf“.

Online-Zahlungen einrichten
Ganz oben steht die Karte Online-Zahlungen. Sie zeigt Bereit, Nicht bereit oder Kein Anbieter. Steht dort Bereit, meldet die Karte zusätzlich, über welchen Anbieter die Zahlungen laufen — möglich sind Stripe und SumUp. Solange sie nicht Bereit zeigt, bleiben die Einstellungen gesperrt; die Karte nennt dann den Grund: kein Anbieter ausgewählt, Anbieter noch nicht vollständig verbunden oder fehlende Berechtigung für Online-Zahlungen.
Den Anbieter richten Sie nicht hier ein, sondern zentral unter Einstellungen → Zahlungsdienstleister — er gilt dann für alle Online-Zahlungen. Die Schaltfläche Zu den Zahlungsdienstleister-Einstellungen führt direkt dorthin. Mitarbeiter brauchen dafür das Recht Darf Zahlungsdienstleister (SumUp, Stripe) einrichten.
Online-Verkauf aktivieren
Zeigt die Karte Bereit, erscheint die Schaltfläche Online-Verkauf aktivieren. Es wird ein Fiskaly-Client angelegt und die Kasse gemäß §146a AO beim Finanzamt gemeldet; diese Meldung lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Bestätigen Sie im Dialog mit Jetzt aktivieren. Die Aktivierung schaltet Online-Verkauf aktiv ein; über diesen Schalter pausieren Sie den Verkauf später jederzeit wieder.
Beträge, Typ und Gültigkeit
Unter „Einstellungen“ hinterlegen Sie bis zu sechs „Vordefinierte Beträge“ von je 1 bis 1000 €. „Mindestbetrag“ und „Höchstbetrag“ begrenzen die Summe, die Gäste frei eingeben können; alle Vorschläge müssen in dieser Spanne liegen. Beim „Gutschein-Typ“ wählen Sie „Mehrzweckgutschein (MZG)“ oder „Einzweckgutschein (EZG)“; bei EZG kommt ein fester „Steuersatz“ mit 7 % oder 19 % hinzu. Die „Gültigkeit“ beträgt 1, 2 oder 3 Jahre, Ablauf ist der 31.12. des letzten Jahres. Sichern Sie mit „Speichern“.
Wählen Sie EZG nur, wenn alle einlösbaren Leistungen demselben Steuersatz unterliegen. Im Zweifel bleibt es beim voreingestellten Mehrzweckgutschein.