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Angeschrieben im Web desk: Überweisung und Ausbuchen

Alles Angeschriebene im Blick, Überweisungen eintragen und Uneinbringliches ausbuchen.

Im Web desk siehst du alles, was an deinen Kassen angeschrieben ist, unabhängig vom Zeitraum. Hier trägst du ein, wenn ein Gast überwiesen hat, und buchst aus, was nicht mehr bezahlt wird. An der Kasse beglichen wird weiterhin in der Bestellliste: Angeschriebenes begleichen.

Voraussetzung: Ansehen darf jeder mit Zugang zum Web desk, in jedem Tarif. Überweisungen eintragen, ausbuchen und wieder öffnen darf nur der Inhaber.

Liste öffnen

Öffne Belege, klicke oben rechts auf ⋯ und dann auf Angeschrieben. Das Fenster hat vier Reiter:

  • Offen – jeder offene Posten mit Schuldner, Beleg und Datum, Alter sowie den Spalten Angeschrieben, Bezahlt und Offen. Oben steht die Summe, etwa Offen: 4, zusammen 186,40 €.

  • Beglichen – was in den letzten 90 Tagen beglichen wurde, an der Kasse oder per Überweisung.

  • Ausgebucht – Posten, die als uneinbringlich ausgebucht sind, mit Betrag je Steuersatz und Begründung.

  • Übertragen – offene Bestellungen ohne Beleg, etwa vom automatischen Schichtende. Sie sind nicht angeschrieben und werden an der Kasse ganz normal abgerechnet.

Die Plakette Klärfall heißt: Beglichen oder storniert wurde mehr, als angeschrieben war. Prüfe dann die Belege des Postens.

Per Überweisung beglichen

  1. Klicke im Reiter Offen am Posten auf ⋮ und dann auf Per Überweisung beglichen.
  2. Trag Betrag, Zahlungseingang am und bei Bedarf eine Notiz ein. Mehr als offen ist geht nicht; ein kleinerer Betrag gilt als Rate.
  3. Klicke auf Als beglichen eintragen.

Dabei entsteht kein Kassenbeleg, und an der Kasse wird kein Geld gebucht. Der Eintrag wird protokolliert und geht mit dem Steuerberater-Paket an deine Kanzlei. War es ein Versehen, öffne Per Überweisung beglichen erneut und nimm den Eintrag unter Bisher eingetragen mit Rückgängig zurück. Ist der Posten schon ganz beglichen, geht das im Reiter Beglichen über Überweisung rückgängig. Der Posten ist dann wieder offen. Solange eine Überweisung eingetragen ist, lässt sich der Beleg vom Anschreiben an der Kasse nicht stornieren.

Ausbuchen und wieder öffnen

Zahlt ein Gast nicht mehr, wähle am Posten ⋮ → Als uneinbringlich ausbuchen, gib eine Begründung mit mindestens 5 Zeichen ein und bestätige mit Ausbuchen. Das ist kein Storno: Der Umsatz bleibt mit dem Beleg versteuert, die Umsatzsteuer berichtigt dein Steuerberater (§ 17 UStG). Die Kasse zeigt den Posten danach nicht mehr.

Zahlt der Gast doch, holst du den Posten im Reiter Ausgebucht mit dem Pfeil Wieder öffnen zurück an die Kasse. Als CSV exportieren gibt dir dort alle Ausbuchungen als Datei. Mit Gästeverwaltung stehen Ausbuchen und Wieder öffnen auch im Gastprofil.

Für die Steuerberatung

Beim Senden an die Steuerberatung wählst du zusätzlich Angeschrieben: Ausbuchungen, Überweisungen, offene Posten. Das legt eine CSV-Datei bei: alles, was im Zeitraum im Web desk ausgebucht, wieder geöffnet, als Überweisung eingetragen oder zurückgenommen wurde, dazu die offenen Posten beim Versand. Jeder Betrag ist nach Steuersätzen aufgeteilt, so wie der Beleg zum Zeitpunkt des Vorgangs stand. Anschreiben und Begleichen an der Kasse stehen ohnehin im Buchungsstapel.

Ob die Kasse die Kachel Anschreiben zeigt, stellst du unter Einstellungen → Kasse → Zahlungsarten ein. Den Schalter darf umlegen, wer das Recht Zahlungs-Einstellungen ändern hat: Zahlungsarten verwalten.