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Gäste zusammenführen und Datenschutz

So führst du doppelte Gäste zusammen, gibst eine Datenauskunft und löschst einen Gast nach DSGVO.

Doppelte Profile entstehen, wenn ein Gast an der Kasse und online getrennt angelegt wurde. Auskunft und Löschung verlangt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) auf Wunsch des Gasts. Alles liegt im Gastprofil im Menü ⋮.

Voraussetzung: Nur der Inhaber der Gaststätte. Zusammenführen braucht eine eingeschaltete Gästeverwaltung; Auskunft und Löschung gehen auch im Nur-Lesen-Modus.

Menü im Gastprofil

Menü im Gastprofil

Öffne den Gast und klicke oben rechts auf ⋮: Gäste zusammenführen, Datenauskunft (DSGVO), Gast löschen.

Gäste zusammenführen

Ziel wählen und prüfen

Ziel wählen und prüfen

Suche unter Ziel-Gast suchen das Profil, das bestehen bleibt. Die Gegenüberstellung zeigt Quelle und Ziel (bleibt bestehen); Richtung tauschen dreht sie um. Leere Felder des Ziels werden aus der Quelle ergänzt, Stempel, Besuche und Umsatz addiert, Belege, Reservierungen und Guthaben gehen ans Ziel. Zusammenführen und Endgültig zusammenführen schließen ab.

Das lässt sich nicht rückgängig machen. Die Quelle bleibt als Zusammengeführt lesbar und verweist aufs Ziel. Hat die Quelle dem Newsletter widersprochen, gilt das auch für das Ziel.

Datenauskunft und Löschen

Datenschutz-Aktionen

Datenschutz-Aktionen

Datenauskunft (Art. 15) – Exportieren lädt alle gespeicherten Daten des Gasts als Datei herunter, die du ihm schickst.

Gast anonymisieren (Art. 17) – überschreibt die persönlichen Daten unwiderruflich. Zum Bestätigen tippst du den Namen ein. Belege bleiben aus steuerlichen Gründen erhalten.

Vor dem Anonymisieren zeigt der Dialog, was passiert: Ein offener Deckel muss erst an der Kasse abgerechnet werden. Verfügbare Prämien verfallen. Restguthaben wird zu namenlosen Gutscheinen; ihre Codes zeigt dir Servire danach, damit du sie dem Gast gibst. Künftige Reservierungen werden storniert.