Was das Finanzamt von deiner Kasse verlangt
Die Pflichten für elektronische Kassen im Überblick und wo Servire dir dabei hilft.
Wer in Deutschland mit einer elektronischen Kasse arbeitet, muss einige Regeln aus der Abgabenordnung (AO), der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und den GoBD einhalten. Hier steht, was das praktisch heißt und wo du es in Servire erledigst. Im Zweifel klärst du die Details mit deiner Steuerberatung.
Die Pflichten
Jeden Vorgang einzeln erfassen (§146 AO): Jede Bestellung, Zahlung und jedes Storno wird vollständig und zeitnah aufgezeichnet. Das übernimmt die Kasse für dich.
TSE (§146a AO, KassenSichV): Eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung signiert jeden Vorgang, damit er nachträglich nicht unbemerkt geändert werden kann.
Beleg ausgeben (§146a AO): Zu jedem Vorgang bekommt der Gast einen Beleg, gedruckt oder digital.
Kasse melden (§146a AO): Du teilst dem Finanzamt mit, welche Kasse und welche TSE du nutzt. Die Frist beträgt einen Monat nach Anschaffung, ebenso nach Außerbetriebnahme.
Daten aufbewahren und vorlegen (§147 AO, §146b AO): Kassendaten musst du je nach Unterlage bis zu zehn Jahre aufbewahren. Bei einer Kassennachschau kann das Finanzamt unangekündigt kommen und die Daten verlangen.
Verfahrensdokumentation (GoBD): Eine Beschreibung, wie deine Kassenführung abläuft.
So erledigst du das mit Servire
TSE einrichten: TSE anlegen
Kasse melden: Kasse beim Finanzamt anmelden
Daten fürs Finanzamt: TSE- und DSFinV-K-Exporte herunterladen
Tagesabschluss: Z-Bericht lesen und wiederfinden
Buchhaltung: Unterlagen an die Steuerberatung senden, dort auch der Herstellerteil der Verfahrensdokumentation
Außerbetriebnahme: Kasse abmelden und TSE stilllegen
Tarife: TSE, DSFinV-K-Export und DATEV-Export gibt es ab dem Tarif Solo, die Kassenmeldung über Servire ab Pro. Servire Free und die Testphase enthalten keine TSE; sie sind zum Einrichten und Testen gedacht. Was ohne TSE passiert: Ohne TSE arbeiten.