Hinweise im Dienstplan verstehen
Was die Hinweise zu Ruhezeit, Jugendschutz, Minijob und Arbeit auf Abruf bedeuten.
Der Dienstplan prüft jeden Dienst schon beim Planen. Er sperrt nie: Ein Hinweis zeigt, worauf du achten solltest, entscheiden musst du selbst. Dieselben Hinweise siehst du beim Veröffentlichen und beim Freigeben von Anträgen.
Die Grenzen für Ruhezeit, Tageshöchstzeit und Pausen übernimmt der Dienstplan aus den Zeiterfassungs-Einstellungen. Eigene Regeln im Dienstplan gibt es nicht.
Arbeitszeit
Ruhezeit: Zwischen zwei Diensten an verschiedenen Tagen liegen weniger als 11 Stunden, bei eingestellten 10 Stunden weniger als 10. Ein geteilter Dienst am selben Tag zählt nicht. Ein Dienst an einem anderen Standort zählt mit.
Ruhezeit verkürzt: nur bei eingestellten 10 Stunden. In Gaststätten erlaubt, aber innerhalb eines Monats auszugleichen.
Tageshöchstzeit: Die Dienste eines Tages ergeben mehr Arbeitszeit als erlaubt, im Standard 10 Stunden.
Pause zu kurz: Die geplante Pause reicht für die Länge des Dienstes nicht.
Über Wochen-Soll: Die Person ist in der Woche länger eingeplant als ihr Wochen-Soll.
Überschneidung: Zwei Dienste derselben Person überlappen. Anderer Standort: Sie hat zur selben Zeit einen Dienst in einer anderen Gaststätte; Einzelheiten dazu siehst du nicht.
Abwesenheit und Wünsche
Abwesend: Die Person hat an dem Tag genehmigten Urlaub, ist krank oder anders abwesend. Abwesenheit beantragt: Ein Antrag ist noch offen.
Kann nicht und Wunschfrei: Das hat die Person selbst im Team-Bereich eingetragen.
Fester freier Tag: An diesem Wochentag hat die Person laut Mitarbeiter-Dialog regelmäßig frei.
Jugendliche, Minijob und Arbeit auf Abruf
Jugendschutz: gilt, wenn das Geburtsdatum eine Person unter 18 ausweist. Höchstens 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche und 5 Arbeitstage, 12 Stunden Ruhezeit, 30 Minuten Pause ab 4,5 Stunden und 60 Minuten ab 6 Stunden. Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr, ab 16 Jahren bis 22 Uhr.
Minijob-Grenze: Die geplanten Stunden eines Monats passen nicht mehr in die Minijob-Grenze. Der Hinweis braucht einen Stundensatz und erscheint nur für alle mit Darf Zeiterfassung verwalten.
Abruf: Vorlauf und Abruf: Mindestdauer: Bei Arbeit auf Abruf muss ein Dienst mindestens vier volle Tage vorher veröffentlicht sein und mindestens drei Stunden dauern. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Betrieb und Besetzung
Geschlossen: Der Dienst liegt an einem Ruhetag oder geschlossenen Sondertag.
Ende offen: Bis Schluss an einem Tag ohne Öffnungszeit, das Ende ist unbekannt.
Andere Position: Die Person ist für diese Position nicht eingetragen.
Nicht verbunden: Die Person ist nicht mehr mit deinem Betrieb verbunden.
Nach dem Ausstempeln prüft die Zeiterfassung die tatsächlich gearbeitete Zeit noch einmal, siehe ArbZG-Hinweise verstehen.